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Aufgaben des Elternbeirates

Der Elternbeirat nimmt die Belange der Eltern der Schüler wahr. Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Dazu gehören in erster Linie:
das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrer zu vertiefen
das Interesse der Eltern an Bildung und Erziehung ihrer Kinder (= der Schüler ) zu wahren
Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten.

Im einzelnen kann der Elternbeirat z. B. in der Frage eines unterrichtsfreien Tages Vorschläge machen.
Der Elternbeirat wird vom Schulleiter zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, unterrichtet.
Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats richten sich je nach Zuständigkeit an den Schulleiter, das Schulamt oder den Aufwandsträger (Gemeinde).

Zusammensetzung und Amtszeit

Die Eltern wählen aus ihrer Mitte den Elternbeirat als Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler. Der Elternbeirat besteht an Schulen mit mehr als 166 Schüler/innen aus 12 Mitgliedern. Aus diesem Kreis werden ein Vorsitzender und sein Stellvertreter bestimmt. Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt zwei Schuljahre.

Die Mitglieder und Ansprechpartner des Elternbeirats sowie die Klassenelternsprecher befinden sich im internen Bereich dieser Webseite.

Der Elternbeirat ist zu erreichen unter elternbeirat@gs-kirchplatz.de